Methodik
So rechnet der Arbeitszeitrechner
Der Rechner zieht den Arbeitsbeginn vom Arbeitsende ab und subtrahiert die eingetragenen Pausen. Gerechnet wird ausschließlich in ganzen Minuten; Dezimalstunden und Industrieminuten entstehen erst bei der Ausgabe. Eine gesetzliche Pause wird nie selbstständig abgezogen.
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Rechnen in ganzen Minuten
Uhrzeiten und Dauern werden intern ausschließlich als ganze Minuten geführt. 08:00 Uhr ist die Minute 480 des Tages, eine Pause von 30 Minuten ist die Zahl 30. Es gibt an keiner Stelle einen Gleitkommawert, der eine Dauer beschreibt.
Der Grund ist praktisch: Werte wie 0,1 Stunden lassen sich im Binärsystem nicht exakt darstellen. Wer Arbeitszeiten als Dezimalzahlen addiert, sammelt kleine Fehler an, die sich über einen Monat zu sichtbaren Abweichungen summieren können. Ganze Minuten können nicht driften.
In eine Dezimalzahl umgewandelt wird erst bei der Ausgabe. Auch dort wird ganzzahlig gerundet: kaufmännisch, von der Hälfte an aufwärts.
Welche Eingaben erkannt werden
Ein oder zwei Ziffern ohne Trennzeichen sind eine Stunde. Drei oder vier Ziffern ohne Trennzeichen enden mit zwei Minutenziffern. Als Trennzeichen funktionieren Doppelpunkt, Punkt und Komma. Führende und folgende Leerzeichen werden ignoriert.
Abgelehnt werden Stunden über 23, Minuten über 59, Vorzeichen, Buchstaben, Sekunden und mehrere Trennzeichen. 24:00 Uhr ist nur als Arbeitsende zulässig und dort ausschließlich als exakt 24:00.
Ein Wert wird nie stillschweigend korrigiert. Eine ungültige Eingabe führt zu einer deutschen Fehlermeldung am betroffenen Feld, nicht zu einem ersetzten Wert.
Tageswechsel und Nachtschicht
Liegt das Arbeitsende zeitlich vor dem Arbeitsbeginn, wird ein Wechsel über Mitternacht angenommen. Intern wird das Ende auf eine fortlaufende Minutenachse gehoben: Bei 22:00 bis 06:00 Uhr ist der Beginn Minute 1320 und das Ende Minute 1800. Die Differenz von 480 Minuten ergibt sich damit ohne Sonderfall.
Pausen werden auf dieselbe Achse gehoben. Eine Pause von 02:00 bis 02:30 Uhr innerhalb dieser Schicht liegt eindeutig nach Mitternacht. Das Arbeitsende trägt in der Anzeige den Zusatz „+1 Tag“.
Sind Beginn und Ende identisch, ist das Ergebnis null Minuten. Der Rechner unterstellt bewusst keine 24-Stunden-Schicht.
Dieselbe Minutenachse liegt dem Stundenrechner für Zeitspannen zugrunde: Auch dort wird die Differenz zweier Uhrzeiten als Differenz zweier Minutenwerte gebildet, nicht als Subtraktion von Dezimalzahlen.
Eingetragene Pausen und gesetzliche Einordnung
Es gibt zwei getrennte Ergebnisse. Das eine ist die Tatsache: was Sie eingetragen haben und was daraus rechnerisch folgt. Das andere ist die Einordnung: was allgemeine gesetzliche Regeln zu diesen Zahlen sagen.
Der Rechner zieht deshalb niemals selbstständig eine gesetzliche Pause ab, die Sie nicht eingetragen haben. Wer neun Stunden Anwesenheit ohne Pause einträgt, bekommt neun Stunden Arbeitszeit angezeigt – und daneben den Hinweis, dass allgemein mindestens 30 Minuten Pause vorgesehen wären.
Pausen lassen sich als Zeitspanne mit Von und Bis oder als reine Dauer erfassen. Nur bei Zeitspannen ist bekannt, wann die Pause lag – deshalb kann der längste Arbeitsabschnitt ohne Pause nur dann geprüft werden. Bei reinen Dauern gibt der Rechner offen an, dass diese Prüfung nicht möglich ist, statt eine Lage zu erfinden.
Für die gesetzliche Mindestpause zählt ein Abschnitt erst ab 15 Minuten. Kürzere Abschnitte bleiben in Ihrer eingetragenen Gesamtpause enthalten, werden aber getrennt ausgewiesen.
Dezimalstunden und Industrieminuten
Eine Normalminute ist ein Sechzigstel einer Stunde. Eine Industrieminute ist ein Hundertstel einer Stunde. Die Umrechnung lautet: Normalminuten mal 100 geteilt durch 60.
8 Stunden 30 Minuten sind daher 510 Normalminuten, 8,50 Dezimalstunden und 850 Industrieminuten. Die Verwechslung von 510 und 850 ist der häufigste Fehler bei dieser Umrechnung.
Technisch werden beide Werte aus derselben ganzzahligen Größe abgeleitet, nämlich aus Hundertsteln einer Stunde. 8,50 und 850 können damit nicht auseinanderlaufen.
Rundung und Genauigkeit
Die kleinste Einheit, mit der gerechnet wird, ist eine Minute. Sekunden werden weder eingegeben noch geführt. Eine Arbeitszeit ist damit immer eine ganze Zahl von Minuten, und die Summe mehrerer Tage ist die Summe ganzer Zahlen – ohne Restbetrag, der sich unbemerkt fortpflanzt.
Gerundet wird ausschließlich an einer Stelle: bei der Ausgabe von Dezimalstunden und Industrieminuten. Gerundet wird kaufmännisch, also von der Hälfte an aufwärts und vom Nullpunkt weg. 7 Minuten ergeben 0,12 Dezimalstunden (7 × 100 ÷ 60 = 11,67 → 12 Hundertstel), 8 Minuten ergeben 0,13.
Diese Rundung wird ganzzahlig ausgeführt und nicht über Gleitkommazahlen, damit ein Ergebnis wie 0,145 nicht davon abhängt, ob es im Rechner minimal über oder unter dem exakten Wert liegt. Zwei gleiche Eingaben liefern immer dieselbe Ausgabe.
Eine Folge davon ist: Die Rückrechnung von gerundeten Dezimalstunden in Minuten kann um bis zu eine halbe Minute abweichen. Maßgeblich ist deshalb immer die Angabe in Stunden und Minuten, nicht die Dezimaldarstellung.
Betriebliche Rundungsregeln – etwa das Runden des Arbeitsbeginns auf die nächste Viertelstunde – bildet der Rechner nicht ab. Er rechnet mit den Zeiten, die Sie eintragen.
Wie Woche und Monat summiert werden
Jeder Tag wird zuerst vollständig für sich gerechnet: Anwesenheit, Pausen, Netto-Arbeitszeit. Erst diese fertigen Tagesergebnisse werden addiert. Es wird nicht zuerst summiert und danach ein Durchschnitt gebildet, weil dabei die gesetzliche Einordnung eines einzelnen langen Tages verlorenginge.
Die Woche beginnt am Montag und hat sieben Positionen. Ein Tag ohne Eingabe zählt als arbeitsfrei und geht mit null Minuten ein; er wird nicht geschätzt und nicht aus anderen Tagen abgeleitet.
Der Monat wird aus den gespeicherten Einträgen des jeweiligen Kalendermonats gebildet. Als Bezugsdatum dient der Kalendertag in der Zeitzone Europe/Berlin, damit ein Eintrag kurz vor Mitternacht nicht dem falschen Tag zugeordnet wird.
Die Soll-Ist-Differenz wird auf derselben Ebene gebildet wie die Summe: Wochensoll gegen Wochensumme, Monatssoll gegen Monatssumme. Ein Übertrag aus dem Vormonat findet nicht statt – der Rechner führt kein fortlaufendes Arbeitszeitkonto.
Feiertage, Urlaubstage und Krankheitstage werden nicht erkannt. Feiertage unterscheiden sich nach Bundesland, und die Bewertung von Urlaub oder Krankheit hängt vom Arbeitsvertrag ab. Eine automatische Annahme wäre an dieser Stelle häufiger falsch als richtig.
Arbeitszeitprotokoll
Berechnete Arbeitstage lassen sich speichern. Diese Einträge liegen ausschließlich im lokalen Speicher Ihres Browsers unter dem Schlüssel arbeitszeitrechner.xyz:work-records:v1. Es gibt kein Nutzerkonto, keine Übertragung an einen Anwendungsserver und keine Synchronisierung zwischen Geräten.
Das Datum dient nur als Bezeichnung des Eintrags und geht in keine Dauerrechnung ein. Mehrere Schichten an einem Kalendertag sind möglich; die Kennung eines Eintrags wird deshalb nicht aus dem Datum gebildet.
Die Monatsübersicht rechnet nichts eigenständig, sondern fasst genau die gespeicherten Tage zusammen. Der CSV-Export entsteht im Browser: UTF-8-BOM, Semikolon als Trennzeichen und Dezimalkomma für deutsche Tabellenprogramme. Werte, die mit einem Gleichheits-, Plus-, Minus- oder At-Zeichen beginnen, werden als Text gekennzeichnet, damit sie nicht als Formel ausgeführt werden.
Grenzen dieser Auswertung
- Der Rechner trifft keine Aussage darüber, ob eine Arbeitszeit zulässig ist.
- Er kennt keine Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Branchenausnahmen und keine Ausgleichszeiträume.
- Er berücksichtigt keine Zeitzonen, keine Sommerzeitumstellung und keine Feiertage.
- Gespeicherte Einträge liegen nur in diesem Browser. Beim Wechsel des Geräts oder beim Löschen der Browserdaten sind sie nicht mehr vorhanden.
- Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Rechtsgrundlagen
Die allgemeinen Hinweise im Rechner stützen sich auf vier Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes. Nachfolgend steht, welche Aussage der Rechner jeweils daraus ableitet. Der amtliche Gesetzestext ist über die üblichen Veröffentlichungen des Bundes zugänglich; diese Website verlinkt bewusst keine fremden Seiten.
§ 2 ArbZG – Begriffsbestimmungen
Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Daraus folgt die Trennung von Anwesenheitszeit und Netto-Arbeitszeit.
§ 3 ArbZG – Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Werktäglich gelten allgemein acht Stunden. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist an einen Ausgleich im Durchschnitt gebunden.
§ 4 ArbZG – Ruhepausen
Mindestpausen von 30 bzw. 45 Minuten, gestaffelt nach der Arbeitszeit, aufteilbar in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten.
§ 5 ArbZG – Ruhezeit
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist allgemein eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden vorgesehen.
Was der Rechner daraus ableitet
- Aus § 2 folgt die Trennung von Anwesenheitszeit und Netto-Arbeitszeit: eingetragene Pausen werden abgezogen.
- Aus § 3 folgt die neutrale Einordnung der täglichen Arbeitszeit in bis acht Stunden, mehr als acht bis zehn Stunden und mehr als zehn Stunden.
- Aus § 4 folgen die Pausengrenzen: bis einschließlich sechs Stunden keine allgemeine Mindestpause, bei mehr als sechs bis einschließlich neun Stunden mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Angerechnet werden nur Abschnitte ab 15 Minuten.
- Aus § 5 folgt der früheste nächste Arbeitsbeginn nach einer Ruhezeit von elf Stunden.
Ausführliche Erklärungen zu den beiden wichtigsten Regeln stehen im Ratgeber: zur Pausenregelung nach § 4 ArbZG und zur täglichen Höchstarbeitszeit nach § 3 ArbZG.
Diese Seite ist nicht juristisch geprüft und behauptet das auch nicht. Die Hinweise geben allgemeine Regeln wieder; Ausnahmen durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Branchenregelungen sind möglich. Grenzen und Ausschlüsse fasst der Haftungsausschluss zusammen.